Friedensplan und die Annexion

Warum ist Israel völkerrechtlich berechtigt, Judäa/Samaria (Westjordanland) ganz oder teilweise zu annektieren?

Im April 1920 befürwortete die Friedenskonferenz in San Remo die Balfour-Erklärung von 1917. Sie wurde damit völkerrechtlich gültig, zur Basis für die Nationale Heimstätte für das jüdische Volk (ab 1948 Staat Israel) im damaligen Palästina. Es folgte 1922 das Völkerbundmandat, das die Briten mit der Errichtung der jüdischen Heimstätte zwischen Jordan und Mittelmeer beauftragte (inkl. ganz Jerusalem). Bis heute hat sich nichts an diesen rechtlichen Grundlagen geändert, weder der 1947 von den Arabern abgelehnte UNO-Teilungsplan noch die illegale jordanische Besetzung von Judäa/Samaria (Westjordanland) und Ost-Jerusalem 1948-67. Die Rechte Israels sind geschützt ...

  • Ganzer Bericht 204,79 KB (pdf)

H.P. Büchi